Aktuelle Einladung:
Verein der Freunde und Förderer der Goetheschule Dieburg e.V.
Einladung zu der am 29. März 2023 um 19 Uhr in der Aula der Goetheschule Dieburg, Goethestraße 10 in 64807 Dieburg stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung
Tagesordnung:
- Eröffnung der Versammlung durch den Versammlungsleiter
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Geschäftsbericht des Vorstandes
- Bericht des Kassenwarts
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderung gemäß Anlage
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Verschiedenes
Diebug, den 06.03.2023
Dr. Martin Fach, Vorsitzender
Anlage Satzungsänderung:
In § 5 der Satzung werden am Ende folgende zwei Absätze eingefügt:
„Vorstandssitzungen können auch in der Weise stattfinden, dass alle Vorstandsmitglieder zu einer rein virtuellen Sitzung zusammentreten („Online-Sitzung”).
Außerhalb von Versammlungen können Vorstandsbeschlüsse gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligt wurden und bis zu einem bei Aufforderung zur Stimmabgabe zu setzendem Termin mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben hat.“
In § 4 Abs. 3 der Satzung wird „der erschienenen Mitglieder“ durch „der abgegebenen Stimmen“ ersetzt. In § 7 der Satzung wird „der erschienenen Mitglieder“ durch „der abgegebenen Stimmen“ ersetzt.
Liebe Freunde des Fördervereins der Goetheschule,
wir begrüßen Sie recht herzlich auf unserer Homepage. Für Anregungen und Ideen, die unsere Schule voranbringen, stehen wir Ihnen gerne auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wir haben schon viele Mitglieder und Unterstützer, würden uns aber sehr freuen, weitere Förderer und Freunde zu gewinnen.
Für den Vorstand: Dr. Martin Fach (Vorsitzender)
Kontakt über: foerderverein@goethe365.de
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
- Herrn Dr. Martin Fach (Vorsitzender), Kontakt über: fach.foerderverein(at)kanzlei-dieburg.de Postanschrift: c/o Höck Spieß Fach Lieb, Schloßgasse 14, 64807 Dieburg
Werden Sie Mitglied und helfen somit, unsere Schule zu gestalten!
Verein der Freunde und Förderer der Goetheschule Dieburg e.V.
Wir stellen uns vor…
Der Schulförderverein wurde am 18. Januar 1983 ins Leben gerufen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulgemeinschaft unserer Goetheschule über das vom Schulträger geleistete Maß hinaus zu unterstützen.
Er fördert die Unterrichts- und Erziehungsziele, die kulturellen und pädagogischen Aufgaben der Schule und bedürftige Schülerinnen und Schüler, indem er neben seiner inhaltlichen Arbeit vor allem auch finanzielle Hilfen anbietet.
Der Verein verfügt zur Zeit über etwa 400 Mitglieder. Der Mindestbeitrag beträgt nur 12,00 € im Jahr, das ist 1 € im Monat. Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich frei, die Höhe des Beitrages selbst festzulegen und mehr zu zahlen.
Der Verein ist eine gemeinnützige Organisation, alle Spenden und Mitgliedsbeiträge können steuerlich abgesetzt werden.
Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich durch den Verein bewirtschaftet.
In einer jährlichen öffentlichen Mitgliedsversammlung gibt der Vorstand seinen Rechenschaftsbericht ab und alle Anwesenden besprechen und beschließen gemeinsame Projekte.
Was wir erreicht haben – was wir fortführen wollen:
- Bau des Goethetreffs als Cafeteria und Aufenthaltsraum für die SchülerInnen
- Unterstützung der Schulband und Theater AG
- Einrichtung und systematischer Ausbau einer Schulbibliothek
- Anschaffungen verschiedenster Art wie Trikots für die Schulmannschaften, Nähmaschinen, Computer und Zubehör, Skiausrüstung und vieles mehr.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
- Herr Dr. Martin Fach
Sie möchten uns unterstützen?
Vereinigte Volksbank Maingau VVB (BIC: FFVBDEFF)
Freunde und Förderer der Goetheschule Dieburg
IBAN: DE64 5019 0000 0007 1311 94
BLZ.: 505 613 15
KtoNr.: 7 131 194
Gläubigeridentifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: DE47FGD00000776190
Satzung
Satzung
- 1: Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde und Förderer der Goetheschule Dieburg e.V.“
Der Sitz des Vereins ist Dieburg.
Er wurde am 18.Januar 1983 gegründet.
- 2: Aufgaben und Zwecke des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung § 51.
Zweck des Vereins ist die Förderung der pädagogischen Arbeit an der Goetheschule Dieburg.
Er verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch
- unentgeltliches Überlassen von Lehr-, Lern- und anderen Hilfsmitteln an die Goetheschule Dieburg. Die überlassenen Gegenstände bleiben – soweit sie nicht zum Verbrauch bestimmt sind – Eigentum des Vereins. Ihre Pflege und Unterhaltung übernimmt die Schule.
- Zuschüsse zu Schülerfahrten und anderen Veranstaltungen der Goetheschule Dieburg.
- Mitgestaltung eines lebendigen Schullebens in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulelternbeirat der Goetheschule Dieburg.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 3: Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand.
Der Austritt eines Vereinsmitglieds ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Wenn ein Mitglied trotz Mahnung mit zwei oder mehr Jahresbeiträgen im Rückstand ist, kann es durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Jahresbeitrag wird jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er wird im ersten Quartal eines Kalenderjahres bei vorliegendem SEPA Mandat vom Verein bis auf Wiederruf eingezogen. Spenden können jederzeit entrichtet werden.
Alle Mitglieder haben das Recht, bei den Mitgliederversammlungen Anträge zu stellen und ihr Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen wahrzunehmen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet,
- übernommene Aufgaben zu erledigen,
- Beiträge pünktlich zu bezahlen und
- Vereinseigentum pfleglich zu behandeln.§ 4: MitgliederversammlungEine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens der 10. Teil der Mitglieder es unter Angabe von Zweck und Gründen vom Vorstand schriftlich verlangt.§ 5: Vorstand
- Der Vorstand besteht aus
- Mitgliederversammlungen fassen – soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht – ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Vorstand unterzeichnet.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. Die Einladung hierzu erfolgt im Amtsblatt der Stadt Dieburg im Dieburger Anzeiger. Die Einladung sollte 14 Tage vorher erfolgen. Die Versammlung ist öffentlich.
- Es sollte bestrebt sein, aktiv an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und ihn in seinen Aufgaben zu unterstützen.
- dem Vorsitzenden,
- seinem Stellvertreter,
- dem Schriftführer,
- dem Rechner,
- einem Mitglied der Schulleitung und
- einem Mitglied des Schulelternbeirats der Goetheschule Dieburg.
Die Mitgliederversammlung kann nach Bedarf bis zu fünf weitere Beisitzer in den Vorstand wählen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt, die Vorstandsmitglieder unter 5. Und 6. sind kooptierte Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag der jeweiligen Gremien.
Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Beide Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Er entscheidet insbesondere in den Fällen des § 2, Ab.3 der Satzung.
- 6: Rechnungsprüfung
Über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist jährlich Rechnung zu legen und durch die Mitgliederversammlung Entlastung zu erteilen. Die Rechnungsprüfung ist durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder oder durch eine externe geprüfte IHK Fachkraft vorzunehmen.
- 7: Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder vorgenommen werden.
- 8: Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an den jeweiligen Schulträger, der es ausschließlich und unmittelbar im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.
(Stand: 24.11.2017)