Einladung zur
ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins der
Freunde und Förderer der Goetheschule Dieburg e.V. mit Wahl
Wir laden hiermit sehr herzlich unsere Mitglieder zu unserer nächsten turnusmäßig vorgeschriebenen ordentlichen Mitgliederversammlung am
Dienstag, den 30.01.2018 um 19.30 Uhr
in die Aula der Goetheschule ein.
Tagesordnungspunkte:
- Eröffnung der Sitzung
Feststellung des Versammlungsleiters, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist
- Bericht des Vorstandes, Jahresrückblick, Finanzlage, Berichte aus den Aufgabenbereichen
- Bericht der Kassiererin und der Kassenprüferin
3 a.). Entlastung der Kassiererin
3 b.) Entlastung des Vorstands
- Aufhebung der Satzung vom 23.01.1997 und Beschluß der neu erarbeiteten und zeitgemäßen Satzung vom 24.11.2017 (siehe Anlage und veröffentlicht im Dieburger Anzeiger)
- Neuwahl des Vorstandes:
a.)Vorsitzende /-r
b.)Stellvertreter/-in
c.)Schriftführer/-in
d.)Rechner/-in
e.)bis zu 5 Beisitzer
f.)Wahl von zwei Kassenprüfern
- Besprechung der Arbeits- und Themenschwerpunkte
- Verschiedenes
Wir freuen uns sehr, wenn wir Euch/Sie an diesem Abend in unserer Runde begrüßen dürfen.
Wer noch nicht Mitglied ist, kann es werden und bei dieser wichtigen Sitzung mitbestimmen. Wir brauchen Euch!!!
Eintrittsformulare können jederzeit angefordert werden oder sind auf unserer Homepage zu finden.
Tom Hicking / 1. Vorsitzender Tanja Rau / 2. Vorsitzende
Entwurf der neuen Satzung:
Satzung
- 1: Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde und Förderer der Goetheschule Dieburg e.V.“
Der Sitz des Vereins ist Dieburg.
Er wurde am 18.Januar 1983 gegründet.
- 2: Aufgaben und Zwecke des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung § 51.
Zweck des Vereins ist die Förderung der pädagogischen Arbeit an der Goetheschule Dieburg.
Er verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch
unentgeltliches Überlassen von Lehr-, Lern- und anderen Hilfsmitteln an die Goetheschule Dieburg. Die überlassenen Gegenstände bleiben – soweit sie nicht zum Verbrauch bestimmt sind – Eigentum des Vereins. Ihre Pflege und Unterhaltung übernimmt die Schule.
Zuschüsse zu Schülerfahrten und anderen Veranstaltungen der Goetheschule Dieburg.
Mitgestaltung eines lebendigen Schullebens in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulelternbeirat der Goetheschule Dieburg.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 3: Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand.
Der Austritt eines Vereinsmitglieds ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Wenn ein Mitglied trotz Mahnung mit zwei oder mehr Jahresbeiträgen im Rückstand ist, kann es durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Jahresbeitrag wird jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er wird im ersten Quartal eines Kalenderjahres bei vorliegendem SEPA Mandat vom Verein bis auf Wiederruf eingezogen. Spenden können jederzeit entrichtet werden.
Alle Mitglieder haben das Recht, bei den Mitgliederversammlungen Anträge zu stellen und ihr Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen wahrzunehmen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet,
übernommene Aufgaben zu erledigen,
Beiträge pünktlich zu bezahlen und
Vereinseigentum pfleglich zu behandeln.
Es sollte bestrebt sein, aktiv an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und ihn in seinen Aufgaben zu unterstützen.
- 4: Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. Die Einladung hierzu erfolgt im Amtsblatt der Stadt Dieburg im Dieburger Anzeiger. Die Einladung sollte 14 Tage vorher erfolgen. Die Versammlung ist öffentlich.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens der 10. Teil der Mitglieder es unter Angabe von Zweck und Gründen vom Vorstand schriftlich verlangt.
Mitgliederversammlungen fassen – soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht – ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Vorstand unterzeichnet.
- 5: Vorstand
Der Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden,
seinem Stellvertreter,
dem Schriftführer,
dem Rechner,
einem Mitglied der Schulleitung und
einem Mitglied des Schulelternbeirats der Goetheschule Dieburg.
Die Mitgliederversammlung kann nach Bedarf bis zu fünf weitere Beisitzer in den Vorstand wählen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt, die Vorstandsmitglieder unter 5. Und 6. sind kooptierte Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag der jeweiligen Gremien.
Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Beide Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Er entscheidet insbesondere in den Fällen des § 2, Ab.3 der Satzung.
- 6: Rechnungsprüfung
Über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist jährlich Rechnung zu legen und durch die Mitgliederversammlung Entlastung zu erteilen. Die Rechnungsprüfung ist durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder oder durch eine externe geprüfte IHK Fachkraft vorzunehmen.
- 7: Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder vorgenommen werden.
- 8: Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an den jeweiligen Schulträger, der es ausschließlich und unmittelbar im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.
(Stand: 24.11.2017)