Planung für den Schuljahresbeginn 2020/21

Teile diesen Beitrag

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,


wie alle Schulen in Hessen werden auch wir nächste Woche den Regelbetrieb wieder aufnehmen, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt. Der Präsenzunterricht wird an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Die Aufhebung des Abstandsgebotes während des Aufenthaltes im Klassenraum ermöglicht grundsätzlich wieder den Unterricht in allen Klassen- und Fachräumen, d.h. wir können wieder zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der Gruppengröße zurückkehren.


Ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet auch, dass viele Hygienemaßnahmen weiterhin notwendig sein werden. Grundlegende Hygieneregeln wie das gründliche Händewaschen sowie regelmäßiges Lüften der Räume sind daher selbstverständlich. Darüber hinaus gilt weiterhin:
• Einhaltung des Mindestabstandes (1,5m), außer im Klassenraum während des Unterrichts
• Kein Händeschütteln, kein Körperkontakt
• Die Schülerinnen und Schüler erscheinen zeitlich so zum Unterricht, dass langes Warten vermieden wird. Sie gehen, ohne vor der Schule zu warten, direkt in die jeweiligen Klassenräume. Zum Unterrichtsende wird das Schulgelände zügig verlassen, Gruppenbildungen und Ansammlungen werden vermieden.
• Tragen einer Maske:
– Sobald sich die Schülerinnen und Schüler außerhalb ihres Klassen- oder Fachraumes befinden besteht eine Maskenpflicht.
– Ob eine Maske auch während des Unterrichts getragen werden muss, entscheidet die Lerngruppe gemeinsam mit der unterrichtenden Lehrkraft. Leitgedanke ist dabei, dass sich alle am Unterricht Beteiligten wohl und sicher fühlen sollen.
• Händewaschen nach Ankommen an der Schule, evtl. auch zwischendurch
• Während der Pausen besteht Maskenpflicht. Der Mindestabstand soll dennoch eingehalten werden.
• Bei Toilettengängen werden die maximalen Besucherzahlen einer Toilettenanlage beachtet.
• Kein Austausch von Arbeitsmaterial, wie z.B.: Stifte, Geodreieck…
• Offene Türen und Fenster, auf „Frischluftzufuhr“ ist zu achten.
• Erkrankte Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause
• Für Verpflegung soll möglichst selbst gesorgt werden. Der Pausenverkauf ist stark eingeschränkt.
• Die Trennung der Pausenhöfe nach Jahrgängen ist zu beachten.

Wir nehmen die Schutzmaßnahmen sehr ernst. Absichtliche oder wiederholte Zuwiderhandlungen werden zu einem Ausschluss vom Unterricht führen.

Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte nehmt auch ihr diese Maßnahmen sehr ernst. Auch wenn ihr euch jetzt schon seit Wochen nicht mehr gesehen habt, müsst ihr körperlich auf Abstand bleiben. Kein begrüßendes Händeschütteln oder Umarmen. Solltet ihr den Schulweg gemeinsam bestreiten, haltet auch hier bitte den geforderten Mindestabstand ein.
Taktgeber aller Entscheidungen bleibt das Infektionsgeschehen. Sollten erneut Einschränkungen des Regelbetriebs nötig sein, können ggf. das Abstandsgebot wiedereingeführt, konstante Lerngruppen gebildet, das Verhältnis von Präsenz- und Distanzunterricht geändert werden oder gar eine örtliche oder landesweite Aussetzung des regulären Schulbetriebs erforderlich sein. Das Pandemiegeschehen lässt sich nicht planen. Bildungsverwaltung und Schulen sind aber auf diese Möglichkeiten vorbereitet.

Rückkehrer aus Risikogebieten
Sollten Sie sich während der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, sich an die entsprechenden Verordnungen zu halten. Diese finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/
Ein Schulbesuch ist erst dann wieder möglich, wenn zwei Punkte erfüllt sind:
1. Negativtestung,
2. Eine ärztliche Bescheinigung, die den Gesundheitszustand attestiert.
Können Sie beides vorlegen, nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt zu uns auf.

Befreiung vom Präsenzunterricht
Nach wie vor wird es sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler geben, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes möglich. Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aufgrund der besonderen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben.
Für Schülerinnen und Schüler, die aus o.g. Gründen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, bemühen wir uns um eine Ausstattung mit digitalen Endgeräten.

Musik, Sport, Kochen und Unterricht an der Landrat-Gruber-Schule
Der Musikunterricht findet statt, lediglich das Singen in geschlossenen Räumen und Blasinstrumente sind nicht gestattet. Sportunterricht findet unter Einhaltung eines speziellen Hygieneplans statt. Das gemeinsame Kochen in der Schulküche ist derzeit leider untersagt. Der Unterricht an der Landrat-Gruber-Schule für die Schülerinnen und Schüler des M-Zweiges findet statt.

Leistungsbewertung
Die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen werden bewertet. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind.

Digitalisierung
Zu Beginn des Schuljahres werden sich die Kolleginnen und Kollegen in den Fächern intensiv damit auseinandersetzen, was während der Zeit des Homeschoolings gut geklappt hat und an welchen Stellen sich Verbesserungen realisieren lassen. Mit den umliegenden Schulen wird dazu eine enge Kooperation ins Leben gerufen, um sich auch gegenseitig an guten Ideen teilhaben zu lassen.

Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 und 6 erhalten Schulbücher auch in einer digitalen Version (wo dies möglich ist). Der Jahrgang 5 wird prioritär in den Umgang mit Office365 eingewiesen. Hausaufgaben werden auch über digitale Medien erteilt und eingesammelt.

In Bezug auf Klassenfahrten gilt:
Alle Klassenfahrten und Exkursionen bis zu den Herbstferien sind abgesagt. Ob diese nach den Herbstferien möglich sein werden, ist noch offen. Fahrten ins Ausland sind für das gesamte kommende Schuljahr nicht vorgesehen.

Betriebspraktikum
Aktuell gehen wir davon aus, dass das im Januar 2021 geplante Betriebspraktikum für die Schülerinnen und Schüler aus den Klassen M9a,b und G9a,b,c,d stattfinden kann.

Zusätzlich zu diesem Schreiben wird noch eine „Corona-Hausordnung und Hygieneplan“ in den Klassen besprochen werden.
Informationen des HKM zur Schulöffnung nach den Sommerferien finden Sie unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona.

Wir freuen uns auf den „Neustart“ in der kommenden Woche!
Sollten sie weitergehende Fragen haben, nehmen Sie bitte per Mail Kontakt mit uns auf.
Mit herzlichen Grüßen aus der Goetheschule
C. Maruschka
-Schulleiter-